DENIX revolver Colt Peacemaker 7,5" cal.45 USA 1873 - dekorative Replik
Colt Peacemaker 7,5" cal.45 USA Muster 1873, nicht feuernde Replik mit funktionierenden Mechanismen.
Konstruktion des Revolvers: Der Revolver ist aus einer Metalllegierung gefertigt und der Griff ist mit Kunststoffgriffen im Holzdekor versehen.
Mechanismus des Revolvers: Er kann gespannt werden und wenn der Abzug gezogen wird, klickt der Revolver. Die Trommel des Revolvers dreht sich. In die Trommel des Peacemaker 1873 Revolvers können Replika-Patronen eingelegt werden, indem sie mit einer Kapsel versehen werden.
- Zeitraum: Western und US 1861-1899
- Material: Polymer , Metall
- Gesamtlänge [mm]: 350
- Gewicht [g]: 1024
Waffe der Kategorie D. Verkauft ab 18 Jahren ! Mit Ihrer Bestellung bestätigen Sie, dass Sie über 18 Jahre alt sind.
Auszug aus dem Gesetz über Schusswaffen und Munition Nr. 119/2002 Slg., § 15
Eine Feuerwaffe der Kategorie D oder Munition für diese Waffe darf von einer natürlichen Person über 18 Jahren, die rechtlich in der Lage ist, Rechtshandlungen vorzunehmen, besessen oder getragen werden. Auch eine juristische Person kann eine Waffe der Kategorie D oder Munition für eine solche Waffe erwerben und besitzen.
Eine Waffe im Sinne von Abschnitt 7(a) oder (b) darf nur auf einem Schießstand abgefeuert werden, mit Ausnahme von Theateraufführungen, Nachstellungen historischer Schlachten und anderen Zusammenkünften, bei denen keine Geschosse aus der Waffe abgefeuert werden; die Waffe muss ein gültiges Prüfzeichen gemäß einer besonderen gesetzlichen Regelung tragen.
Das Abfeuern einer Waffe gemäß Abschnitt 7 Buchstaben c bis g oder einer Feuerwaffe gemäß Abschnitt 7 Buchstabe k ist an einem Ort verboten, an dem das Abfeuern das Leben oder die Gesundheit einer Person gefährden oder Sachschäden verursachen könnte, es sei denn, es wird ein sicherer Bereich für das Abfeuern ausgewiesen, die Überwachung durch eine verantwortliche Person ist gewährleistet oder ein solcher Ort ist sichtbar als Ort gekennzeichnet, an dem das Abfeuern stattfindet und an dem das Abfeuern nur mit geeigneter Schutzausrüstung erlaubt ist.
Der Besitzer einer Waffe der Kategorie D muss die Waffe und ihre Munition gegen Missbrauch, Verlust oder Diebstahl sichern.
Der Inhaber einer Waffe der Kategorie D darf die Waffe nicht sichtbar in der Öffentlichkeit oder an einem der Öffentlichkeit zugänglichen Ort tragen, es sei denn, es handelt sich um einen Ort und Zweck im Sinne der Absätze 2 oder 3, die Waffe in keiner Weise in der Öffentlichkeit oder an einem der Öffentlichkeit zugänglichen Ort tragen oder handhaben, wenn seine Fähigkeit dazu durch den Konsum von alkoholischen Getränken, Suchtmitteln, Medikamenten oder infolge einer Krankheit beeinträchtigt ist, mehr als 3 Kilogramm rauchloses oder schwarzes Jagdpulver und mehr als 1 000 Streichhölzer besitzen; Die Streichhölzer müssen in einer separaten Schachtel aufbewahrt werden. das Eigentum an einer Waffe der Kategorie D oder der dazugehörigen Munition an eine Person zu übertragen, die nicht zum Besitz dieser Waffe berechtigt ist, oder sie an eine solche Person weiterzugeben.